Herzlich Willkommen

Die Pfarrgemeinde Überherrn St. Oranna begrüßt Sie auf ihren Netzseiten!




Neuwahlen des Pfarrgemeinderates am 08./09. November 2025

Liebe Pfarrangehörige, 

in unserer Pfarrei Überherrn St. Oranna wird der Pfarrgemeinderat am 08./.09.November 2025 gewählt. 

Die von Ihnen gewählten Frauen, Männer und Jugendlichen (ab 16 Jahren) tragen für die kommenden Jahre Verantwortung für die Gestaltung und die Entwicklung des Gemeindelebens unserer Pfarrei. 

Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, in allen für die Pfarrei betreffenden Fragen beratend oder beschließend mitzuwirken und zusammen mit engagierten Menschen und Gruppen unserer Pfarrei für die Durchführung der gemeinsamen Beschlüsse zu sorgen. 

Der aktuelle Pfarrgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 beschlossen die Pfarrgemeinderatswahl als Briefwahl durchzuführen. Die Briefwahlunterlagen werden zeitnah zugestellt. Auch wurde vereinbart, dass aus jeder Gemeinde (Ortsteil) zwei Vertreter dem neugewählten Pfarrgemeinderat angehören, d. h. der neue Pfarrgemeinderat wird sich aus mindestens 12 Personen zusammensetzen. Ebenso kann der neugewählte Pfarrgemeinderat noch bis zu 6 Personen zusätzlich nachwählen.  

Zur Neuwahl des Pfarrgemeinderates bitten wir Sie: 

Herzlich laden wir Sie ein, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und Ihren neuen Pfarrgemeinderat zu wählen. 

In dieser Zeit, in der sich viele Zukunftsfragen für unsere Kirche in einer neuen Qualität stellen, benötigt die Pfarrei engagierte Menschen, die bereit sind Verantwortung zu übernehmen. 

Gerne können Sie sich mit unserem Wahlausschuss - Gemeindereferentin Tanja Theobald, Johannes Becker-Ney und Hermann Haas in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der Pfarrei Überherrn St. Oranna. http://pg-ueberherrn.de/ 

 

Wahlbeauftragter 
Hermann Haas  

 


Wallfahrt nach Rémelfang am 17. August 2025

Auch in diesem Jahr laden wir Sie herzlich zu unserer traditionellen Wallfahrt nach Rémelfang ein! Am Sonntag, den 17. August 2025, treffen wir uns um 08.00 Uhr in der Oranna-Kapelle. Nach einem kleinen Pilgersegen starten wir gemeinsam unsere ca. 15 km lange Pilgertour bis nach Rémelfang in Frankreich. Auf dem Weg erwarten uns wieder Stationen mit kurzen geistlichen Impulsen in deutscher und französischer Sprache sowie kleine Stärkungen für den Körper. Diese Stationen sind eine schöne Gelegenheit, gemeinsam zu beten, zu reflektieren und die Gemeinschaft zu erleben.

In Rémelfang wird es voraussichtlich einen kleinen Imbiss geben und um 15.00 Uhr feiern wir gemeinsam die Pilgermesse. Das ist ein besonderer Moment, um unseren Glauben zu feiern und die Gemeinschaft zu stärken. Nähere Informationen finden Sie hier unten. Es wäre sehr schön, wenn Sie sich zur besseren Planung vorher anmelden könnten, sie dürfen aber natürlich auch mitgehen, wenn Sie sich spontan noch dazu entschließen.

Wir freuen uns auf eine schöne Wallfahrt mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern! 

Herzliche Einladung und Gottes Segen auf unserem Weg! 

 

(Beim Klicken auf die Bilder können Sie den Text lesen) 


Firmung im Pastoralen Raum Saarlouis

Am 17. Januar 2026 wird Weihbischof Robert Brahm unseren Firmbewer­ber*innen hier in Überherrn das Sak­rament der Firmung spenden. In die­sem Jahr findet erstmalig die Vorbe­reitung komplett auf Ebene des pas­toralen Raumes Saarlouis statt (mit al­len Jugendlichen aus den Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften von ganz Saarlouis, Bous, Ensdorf, Saar­wellingen, Schwalbach, Wadgassen und Überherrn). Dadurch ergibt sich für die Jugendlichen aber auch eine grö­ßere Auswahl an Workshops: von erlebnispädagogischen Elementen über krea­tive, spirituelle, religiöse Workshops und den unterschiedlichsten ge­sellschaft­lichen Themen wird für jede/n was dabei sein.

Die Anmeldungen für dieses Jahr sind jetzt abgeschlossen. Sollten Sie oder Ihr Kind/Jugendlicher die Anmeldung verpasst haben, können Sie sich gerne im Pfarrbüro melden, wir merken ihn/sie dann schon mal für die nächste Firmung vor und schreiben ihn/sie (wieder) an.

 

Für das Team der Firmvorbereitung

Gemeindereferentin Tanja Theobald



AUS AKTUELLEM ANLASS

Kirchensteuer auf Abfindung? Im Bistum Trier kann man einen
Antrag auf Erlass oder Kappung stellen
Trier/Saarbrücken/Koblenz – Wenn betriebsbedingte Kündigungen
anstehen, ist es gang und gäbe, dass Arbeitnehmer und
Arbeitgeber eine Abfindung aushandeln. Auf diesen Betrag fällt
Kirchensteuer an. Das heißt konkret: Wer eine Abfindung erhält und
zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, muss
darauf die üblichen 9% Kirchensteuer zahlen. Das liegt daran, dass
eine Abfindung im Steuerrecht als außergewöhnliche Einkunft gilt.
Antrag auf Erlass oder Kappung sowie mögliche Folgen
Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der
Kirchensteuer zu stellen. Zwar gibt es darauf keinen
Rechtsanspruch, im Bistum Trier können Antragsteller*innen aber
bis zu 50 Prozent der Kirchensteuer auf ihre Abfindung erlassen
bekommen. Dafür muss man lediglich einen formlosen schriftlichen
Antrag an das Bistum Trier stellen und den
Einkommensteuerbescheid vorlegen. Stimmt alles im
Steuerbescheid, wird der Erlass gewährt. Die zweite Möglichkeit,
die Steuerlast zu mindern, nennt sich Kappung. Das Bistum Trier
kann auf Antrag des Kirchenmitglieds die festgesetzte
Kirchensteuer ermäßigen, wenn die Kirchensteuer 4% des
gesamten zu versteuernden Einkommens übersteigt.
Allerdings sollte man dabei Folgendes beachten: Die Kirchensteuer
ist in der Veranlagung zur Einkommensteuer eine abziehbare
Sonderausgabe. Im Falle der Zahlung wird Kirchensteuer mindernd
berücksichtigt. Wird Kirchensteuer im Erstattungsjahr jedoch
erlassen, kann es im darauffolgenden Veranlagungszeitraum zu
einem sogenannten Erstattungsüberhang kommen. Der entsteht,
wenn mehr Kirchensteuer erstattet als gezahlt wurde. Dieser
Erstattungsüberhang ist als „negative” Sonderausgabe zu werten.
Das kann zu einem reduzierten Sonderausgabenabzug führen –
und damit zu einer höheren Steuerlast. Bevor man also einen
Antrag auf Kappung oder Erlass stellt, sollte man das zu erwartende
Einkommen und die geplanten Sonderausgaben im Blick haben,
damit keine Überraschungen entstehen. Im Zweifel sollte man sich
hier steuerlich beraten lassen. Denn einen pauschalen Rat gibt es

leider nicht. Das liegt daran, dass jeder Steuerfall einzelfallbezogen
und individuell zu beurteilen ist.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Unter Vorlage einer Kopie des bestandskräftigen
Einkommensteuerbescheids kann man einen schriftlichen,
formlosen Antrag an das Bistum Trier stellen: Bischöfliches
Generalvikariat Trier, Abteilung 2.2 Finanzen, Sachgebiet
Kirchensteuer, Mustorstr. 2, 54290 Trier. Weitere Informationen gibt
es auf: www.bistum-trier.de/unser-
bistum/verwaltung/finanzen-
haushaltssicherung/kirchensteuer/index.html.



In den Wintermonaten vom 01.10. bis zur Eröffnung am 01.05. finden keine Trauergottesdienste in der Oranna-Kapelle statt.



25jähriges Priesterjubiläum von Pfarrer Elmar Klein

Am 04. Juli 2023 feierte Pfarrer Elmar Klein in der Pfarrkirche St. Bonifatius in Überherrn mit allen Messdienern, Chören und über 400 Mitchristen sein 25 jähriges Priesterjubiläum.

Im Namen der Pfarreiengemeinschaft Überherrn, aller Gremien der Pfarrbezirke, St. Bonifatius, St. Monika, St. Oranna, St. Peter und den Gemeindereferentinnen gratulieren wir Pfarrer Elmar Klein ganz herzlich zu diesem Jubiläum.

Im Anschluss an den Dankgottesdienst hat der Pfarreienrat zu einem kleinen Umtrunk eingeladen. 


EH E-WIR-HE I R A T E N – EI N AN G E B O T FÜ R PA A R E AU F DE M WE G ZU R KI R C H L I C H E N TR A U U N G


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