Gremien

Jede kirchliche Körperschaft benötigt zur rechtsgeschäftlichen Vertretung ein Organ, dass diese Aufgabe für sie wahrnimmt. Der rechtliche Träger unserer Pfarreiengemeinschaft ist der Kirchengemeindeverband Überherrn, seine Vetretung nimmt der Verbandsausschuss wahr, der sich wiederum aus bestimmten Mitgliedern der Verbandsvertretung zusammensetzt. Bei den vier Kirchengemeinden des Verbandes wird diese Vertretung durch den jeweiligen Verwaltungsrat übernommen.

Zudem sieht das Trierer Partikularrecht pastorale Beratungsgremien vor: auf Ebene der Pfarreiengemeinschaft ist dies der Pfarreienrat, auf Ebene der Pfarreien der Pfarrgemeinderat.

Weitere Informationen zu den Mitgliedern der vorgenannten Gremien finden Sie auf den Unterseiten.