Herzlich Willkommen

Die Pfarrgemeinde Überherrn St. Oranna begrüßt Sie auf ihren Netzseiten!





EINLADUNG ZUM NEUJAHRSEMPFANG

Wir laden im neuen Jahr ganz herzlich zum Neujahrsempfang am Donnerstag, den 08.
Januar 2026 der Kirchengemeinde Überherrn – St. Oranna ein.
Wir beginnen mit der Hl. Messe um 18.00 Uhr in der Kirche St. Peter, Bisten. Der
Festgottesdienst wird von den Kirchenchören St. Peter und St. Monika mitgestaltet,

anschließend sind alle zu einem Umtrunk mit kleinem Imbiss ins Vereinshaus Alte Schule
eingeladen.
Wir freuen uns über jeden, der sich unserer Gemeinde zugehörig fühlt,
besonders diejenigen, die in unserer Kirchengemeinde Mitglieder in den Gremien sind
und auch waren, und alle, die viel Initiative und Energie in die verschiedensten Aufgaben
investieren.

E. Klein, Pfr.


Liebe Mitglieder des Pfarrgemeinderates

ich freue mich wirklich sehr, dass wir (wieder) einen so gut besetzten Pfarrgemeinderat haben. Die Mischung aus bereits erfahrenen Mitgliedern und neuen Gesichtern empfinde ich als große Bereicherung. Ich bin überzeugt, dass wir für die vor uns liegenden Aufgaben gut aufgestellt sind und blicke mit Freude und Zuversicht auf unsere Zusammenarbeit.

Mit dieser Mail sende ich Ihnen den Artikel, der im kommenden Amtsblatt der Gemeinde Überherrn veröffentlicht wird, sowie die beiden Protokolle der gestrigen Sitzungen als Anhang.

Ich wünsche Ihnen und euch allen ein schönes und erholsames Wochenende!

Herzliche Grüße

Tanja Theobald

 

 

Ergebnis der PGR-Wahlen – Dank und Zuversicht für die kommende Amtszeit

Die Pfarrei bedankt sich sehr herzlich bei allen, die bereit waren, bei den diesjährigen Wahlen zum Pfarrgemeinderat zu kandidieren, sowie bei allen Wählerinnen und Wählern. Mit einer Wahlbeteiligung von 17 % haben wir ein erfreulich starkes Zeichen des Engagements und der Verbundenheit mit unserer Kirche gesetzt – für kirchliche Wahlen ein wirklich guter Wert.

Bei der Wahl zum Pfarrgemeinderat wurden folgende Mitglieder direkt in den Rat gewählt:

In der Nachwahlsitzung am Donnerstag, den 20.11. hatte der neu gewählte Pfarrgemeinderat die Möglichkeit, bis zu sechs weitere Mitglieder hinzuzuwählen. Der Rat hat sich dazu entschieden, fünf weitere Mitglieder aufzunehmen:

Johannes Becker-Ney, Sandra Gozemba, Ralph Rößler, Martina Theobalt und Nicole Willmes.

Da auch die neu hinzugewählten Mitglieder im Anschluss bei der konstituierenden Sitzung anwesend sein konnten, wurde der Vorstand gewählt:

Wir gratulieren allen Gewählten von Herzen und wünschen dem neuen Pfarrgemeinderat viel Freude, Gottes Segen und eine glückliche Hand bei der Gestaltung der Pastoral in unserer Pfarrei. Möge die gemeinsame Arbeit von Vertrauen, Offenheit und einem wachen Blick für die Anliegen der Menschen vor Ort geprägt sein.

Vielen Dank an alle Mitwirkenden – und alles Gute für die neue Amtsperiode!

Tanja Theobald, Gemeindereferentin 



Neuwahlen des Pfarrgemeinderates am 08./09. November 2025

Liebe Pfarrangehörige, 

in unserer Pfarrei Überherrn St. Oranna wird der Pfarrgemeinderat am 08./.09.November 2025 gewählt. 

Die von Ihnen gewählten Frauen, Männer und Jugendlichen (ab 16 Jahren) tragen für die kommenden Jahre Verantwortung für die Gestaltung und die Entwicklung des Gemeindelebens unserer Pfarrei. 

Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, in allen für die Pfarrei betreffenden Fragen beratend oder beschließend mitzuwirken und zusammen mit engagierten Menschen und Gruppen unserer Pfarrei für die Durchführung der gemeinsamen Beschlüsse zu sorgen. 

Der aktuelle Pfarrgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 beschlossen die Pfarrgemeinderatswahl als Briefwahl durchzuführen. Die Briefwahlunterlagen werden zeitnah zugestellt. Auch wurde vereinbart, dass aus jeder Gemeinde (Ortsteil) zwei Vertreter dem neugewählten Pfarrgemeinderat angehören, d. h. der neue Pfarrgemeinderat wird sich aus mindestens 12 Personen zusammensetzen. Ebenso kann der neugewählte Pfarrgemeinderat noch bis zu 6 Personen zusätzlich nachwählen.  

Zur Neuwahl des Pfarrgemeinderates bitten wir Sie: 

Herzlich laden wir Sie ein, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und Ihren neuen Pfarrgemeinderat zu wählen. 

In dieser Zeit, in der sich viele Zukunftsfragen für unsere Kirche in einer neuen Qualität stellen, benötigt die Pfarrei engagierte Menschen, die bereit sind Verantwortung zu übernehmen. 

Gerne können Sie sich mit unserem Wahlausschuss - Gemeindereferentin Tanja Theobald, Johannes Becker-Ney und Hermann Haas in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der Pfarrei Überherrn St. Oranna. http://pg-ueberherrn.de/ 

 

Wahlbeauftragter 
Hermann Haas  

 


Firmung im Pastoralen Raum Saarlouis

Am 17. Januar 2026 wird Weihbischof Robert Brahm unseren Firmbewer­ber*innen hier in Überherrn das Sak­rament der Firmung spenden. In die­sem Jahr findet erstmalig die Vorbe­reitung komplett auf Ebene des pas­toralen Raumes Saarlouis statt (mit al­len Jugendlichen aus den Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften von ganz Saarlouis, Bous, Ensdorf, Saar­wellingen, Schwalbach, Wadgassen und Überherrn). Dadurch ergibt sich für die Jugendlichen aber auch eine grö­ßere Auswahl an Workshops: von erlebnispädagogischen Elementen über krea­tive, spirituelle, religiöse Workshops und den unterschiedlichsten ge­sellschaft­lichen Themen wird für jede/n was dabei sein.

Die Anmeldungen für dieses Jahr sind jetzt abgeschlossen. Sollten Sie oder Ihr Kind/Jugendlicher die Anmeldung verpasst haben, können Sie sich gerne im Pfarrbüro melden, wir merken ihn/sie dann schon mal für die nächste Firmung vor und schreiben ihn/sie (wieder) an.

 

Für das Team der Firmvorbereitung

Gemeindereferentin Tanja Theobald



AUS AKTUELLEM ANLASS

Kirchensteuer auf Abfindung? Im Bistum Trier kann man einen
Antrag auf Erlass oder Kappung stellen
Trier/Saarbrücken/Koblenz – Wenn betriebsbedingte Kündigungen
anstehen, ist es gang und gäbe, dass Arbeitnehmer und
Arbeitgeber eine Abfindung aushandeln. Auf diesen Betrag fällt
Kirchensteuer an. Das heißt konkret: Wer eine Abfindung erhält und
zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, muss
darauf die üblichen 9% Kirchensteuer zahlen. Das liegt daran, dass
eine Abfindung im Steuerrecht als außergewöhnliche Einkunft gilt.
Antrag auf Erlass oder Kappung sowie mögliche Folgen
Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der
Kirchensteuer zu stellen. Zwar gibt es darauf keinen
Rechtsanspruch, im Bistum Trier können Antragsteller*innen aber
bis zu 50 Prozent der Kirchensteuer auf ihre Abfindung erlassen
bekommen. Dafür muss man lediglich einen formlosen schriftlichen
Antrag an das Bistum Trier stellen und den
Einkommensteuerbescheid vorlegen. Stimmt alles im
Steuerbescheid, wird der Erlass gewährt. Die zweite Möglichkeit,
die Steuerlast zu mindern, nennt sich Kappung. Das Bistum Trier
kann auf Antrag des Kirchenmitglieds die festgesetzte
Kirchensteuer ermäßigen, wenn die Kirchensteuer 4% des
gesamten zu versteuernden Einkommens übersteigt.
Allerdings sollte man dabei Folgendes beachten: Die Kirchensteuer
ist in der Veranlagung zur Einkommensteuer eine abziehbare
Sonderausgabe. Im Falle der Zahlung wird Kirchensteuer mindernd
berücksichtigt. Wird Kirchensteuer im Erstattungsjahr jedoch
erlassen, kann es im darauffolgenden Veranlagungszeitraum zu
einem sogenannten Erstattungsüberhang kommen. Der entsteht,
wenn mehr Kirchensteuer erstattet als gezahlt wurde. Dieser
Erstattungsüberhang ist als „negative” Sonderausgabe zu werten.
Das kann zu einem reduzierten Sonderausgabenabzug führen –
und damit zu einer höheren Steuerlast. Bevor man also einen
Antrag auf Kappung oder Erlass stellt, sollte man das zu erwartende
Einkommen und die geplanten Sonderausgaben im Blick haben,
damit keine Überraschungen entstehen. Im Zweifel sollte man sich
hier steuerlich beraten lassen. Denn einen pauschalen Rat gibt es

leider nicht. Das liegt daran, dass jeder Steuerfall einzelfallbezogen
und individuell zu beurteilen ist.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Unter Vorlage einer Kopie des bestandskräftigen
Einkommensteuerbescheids kann man einen schriftlichen,
formlosen Antrag an das Bistum Trier stellen: Bischöfliches
Generalvikariat Trier, Abteilung 2.2 Finanzen, Sachgebiet
Kirchensteuer, Mustorstr. 2, 54290 Trier. Weitere Informationen gibt
es auf: www.bistum-trier.de/unser-
bistum/verwaltung/finanzen-
haushaltssicherung/kirchensteuer/index.html.



In den Wintermonaten vom 01.10. bis zur Eröffnung am 01.05. finden keine Trauergottesdienste in der Oranna-Kapelle statt.



25jähriges Priesterjubiläum von Pfarrer Elmar Klein

Am 04. Juli 2023 feierte Pfarrer Elmar Klein in der Pfarrkirche St. Bonifatius in Überherrn mit allen Messdienern, Chören und über 400 Mitchristen sein 25 jähriges Priesterjubiläum.

Im Namen der Pfarreiengemeinschaft Überherrn, aller Gremien der Pfarrbezirke, St. Bonifatius, St. Monika, St. Oranna, St. Peter und den Gemeindereferentinnen gratulieren wir Pfarrer Elmar Klein ganz herzlich zu diesem Jubiläum.

Im Anschluss an den Dankgottesdienst hat der Pfarreienrat zu einem kleinen Umtrunk eingeladen. 


EH E-WIR-HE I R A T E N – EI N AN G E B O T FÜ R PA A R E AU F DE M WE G ZU R KI R C H L I C H E N TR A U U N G


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